Hypothek, die durch die
Teilung einer hypothekarisch gesicherten
Forderung entsteht. Handelt es sich um eine Briefhypothek, kann für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief beantragt werden, der für den Teil der Forderung, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefes tritt (§ 1152 BGB).